Nicht selten kommt es vor, dass bei einer Scheidung auch das finanzierte Eigenheim verkauft werden muss. Wenn das Haus oder die Eigentumswohnung verkauft wird, muss auch die Bank befriedigt werden. Viele Finanzierungsverträge sind langfristig abgeschlossen. Mit einem Verkauf des Eigenheims werden diese Finanzierungsverträge außerordentlich gekündigt.
Streit um Vorfälligkeitsentschädigung
Kommt es zu einer vorzeitigen Rückführung des Kreditbetrages an die Bank, verlangt diese in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Bei dieser Entschädigung handelt es sich um einen Ausgleich für die Bank für nicht mehr zu erwirtschaftende Zinsen (Zinsschaden). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bank in ihren Bedingungen vereinbaren könne, dass bei einer vorzeitigen Darlehensrückführung ein Sondertilgungsrecht bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr zu beachten sei. Folge dessen wäre es dann, dass die Vorfälligkeitsentschädigung natürlich höher ausfallen würde.
Sondertilgung muss von der Bank angerechnet werden
In seiner Entscheidung vom Januar 2016 hat der BGH den Banken diesbezüglich eine Absage erteilt. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass die Bank den noch verbleibenden Restkreditbetrag um eine Sondertilgung bereinigen muss und erst aus diesem Betrag die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf.