Kanzleiprofil Erbrecht

Rechtsanwältin Birgit Boßert ist seit Jahren im Erbrecht tätig und auf diesen rechtlichen Bereich spezialisiert. Ihr Beratungsspektrum umfasst die Vorsorge für den Todesfall und die Absicherung Ihrer Nächsten, wie z.B. die Gestaltung von Testamenten, die Planung Ihres Nachlasses, die Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht sowie die Abwicklung und Klärung der Fragen nach einem Erbfall. Wenn zu klären ist, ob Sie Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sind, was ein Vermächtnis ist oder wie ein gemeinsames Erbe auseinandergesetzt werden kann, dann fragen Sie Rechtsanwältin Boßert. Auch steuerliche Fragen zum Erbrecht werden dabei selbstverständlich mit berücksichtigt.

Vorsorge für den Erbfall

Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft früher oder später jeden von uns. Wie bei allen Planungen im Leben gibt es auch zu diesem rechtlich komplexen Bereich viele Fragen – aber auch viele Antworten.

Testament

Ein Testament gibt Ihnen Sicherheit, dass Sie in Ihrem individuellen Verständnis Vorsorge für Ihre Familie, Ihre Nächsten, Ihren Angehörigen getroffen haben. Sie entscheiden alleine – oder bei einem gemeinschaftlichen Testament zusammen mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner – was mit Ihrem Vermögen, Ihrem Lebenswerk nach Ihrem Tod passieren soll.

Patiententestament

Das Zeitalter der Apparatemedizin hat große medizinische Fortschritte mit sich gebracht, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Für jeden Einzelnen stellt sich beispielsweise die sehr persönliche Frage: Was soll mit mir geschehen, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin – etwa durch ein Koma? Diese und weitere Fragen klärt Rechtsanwältin Boßert mit Ihnen, um ein individuell auf Sie zugeschnittenes Patiententestament mit Ihnen zu erstellen.

Vorsorgevollmacht

Das Zeitalter der Apparatemedizin hat große medizinische Fortschritte mit sich gebracht, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Für jeden Einzelnen stellt sich beispielsweise die sehr persönliche Frage: Was soll mit mir geschehen, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin – etwa durch ein Koma? Diese und weitere Fragen klärt Rechtsanwältin Boßert mit Ihnen, um ein individuell auf Sie zugeschnittenes Patiententestament mit Ihnen zu erstellen.

Wenn der Erbfall eingetreten ist

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, kommt dieses einschneidende Lebensereignis oft völlig unerwartet. Hier die häufigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Erbfall stellen können:

Erbe

Das Zeitalter der Apparatemedizin hat große medizinische Fortschritte mit sich gebracht, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Für jeden Einzelnen stellt sich beispielsweise die sehr persönliche Frage: Was soll mit mir geschehen, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin – etwa durch ein Koma? Diese und weitere Fragen klärt Rechtsanwältin Boßert mit Ihnen, um ein individuell auf Sie zugeschnittenes Patiententestament mit Ihnen zu erstellen.

Erbschein

Wie komme ich zu einem Erbschein, wo beantrage ich diesen, was muss ich mitbringen?

Pflichtteil

Wie werde ich Pflichtteilsberechtigter? Kann ich meinen Pflichtteil auch ablehnen? Wie kann ich meine Pflichtteilsansprüche umsetzen?

Erbengemeinschaft

Was nun? Wieso gehöre ich plötzlich zu einer Gemeinschaft von Erben, die ich teilweise nicht einmal kenne? Wie kann diese Gemeinschaft auseinandergesetzt werden, wer kann und soll was tun?

Als Spezialistin für Erbrecht begleite ich Sie bei all diesen Fragen und unterstütze Sie

  • bei der Gestaltung Ihres Testaments
  • bei der Klärung aller rechtlichen Fragen zu der Vorsorge
  • bei der Klärung aller rechtlichen Fragen, wenn der Erbfall eingetreten ist
  • bei der Klärung der Fragen: Welche rechtlichen Schritte machen jetzt für mich Sinn?