Honorar
„Guter Rat ist teuer“ – dieser Satz treibt viele Menschen um, wenn sie an eine anwaltliche Beratung denken. Doch das muss nicht so sein. Die anwaltskanzlei | boßert arbeitet zu fairen Bedingungen und sorgt für eine übersichtliche Kostenaufstellung.
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit. Für die Beratung und anwaltliche Tätigkeit können Rechtsanwältin und Mandant/in eine individuelle Vereinbarung treffen. Das gilt insbesondere für das Erstgespräch. Die Vergütung kann z. B. als Stundensatzhonorar oder als Pauschalhonorar gezahlt werden.
Wir halten Sie über die entstehende Kosten im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren stets auf dem Laufenden, beantworten Ihre Fragen diesbezüglich gern und schnell. Mit Ihnen zusammen überlegen wir uns Wege zur Finanzierung. Wenn Sie beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit voll oder teilweise übernehmen. Im gerichtlichen Verfahren kann unter Umständen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.
Zentral gelegen
anwaltskanzlei | boßert
Bergstraße 26
20095 Hamburg