Für viele stellt sich die Frage, wie der Kindesunterhalt bei einem minderjährigen Kind zur Berechnung kommt, wenn eine Ausbildung angefangen wird. In diesem Fall wird zu Grunde gelegt, dass die Auszubildende noch bei einem Elternteil lebt. Der Unterhaltspflichtige, hier wird der Kindesvater angenommen, hat zwei Personen Unterhalt zu zahlen. Die Kindesmutter bezieht das volle Kindergeld.

Auch die Auszubildende ist unsicher, ob nun ihr gesamtes Gehalt für den Unterhalt zur Anrechnung kommt.

Eckdaten für den Fall:

 

Bedarfsbestimmung für das Kind nach Düsseldorfer Tabelle

Grundlage für die Berechnung bleibt die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2020). Nach der Düsseldorfer Tabelle kann geschaut werden, in welcher Höhe für die Auszubildende Unterhalt zu zahlen ist. Hierfür ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu bestimmen. Hat er nur einer Person Unterhalt zu zahlen, dann wird in der Regel eine Einkommensstufe höher gerechnet. Hat er mehr als drei Personen Unterhalt zu zahlen, dann wird in der Regel eine Herabstufung bei der Einkommensstufe vorgenommen.

Die Einkommensstufen gehen von 1-10. Hier gehen wir davon aus, dass der Kindesvater ein Nettoeinkommen von € 2.900,00 hat. Da er zwei Personen Unterhalt zahlen muss, ist die Einkommensstufe 4, und damit 115 % vom Mindestunterhalt angesprochen.

Die Auszubildende wird zwischen 12-17 Jahre alt sein, und damit der 3. Altersstufe zugeordnet.

Nach diesen Eckdaten kann der Bedarf für die Auszubildende mit € 572,00 bestimmt werden. Von diesem Bedarf ist noch das Kindergeld zum Abzug zu bringen. Das Kindergeld beträgt hier € 204,00, davon ist von dem Unterhaltsbedarf die Hälfte abzuziehen, so dass noch € 470,00 an Unterhaltsbedarf verbleiben.

 

Bedürftigkeit Auszubildende

Nun verdient ja die Auszubildende schon ihr eigenes Geld, so dass zu fragen ist, in welcher Höhe sie mit ihrem Gehalt auch den Unterhalt bestimmt. Hier ist die Besonderheit, dass die Auszubildende minderjährig ist. Von dem Nettogehalt wird zunächst ein sogenannter ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen, der im Jahr 2020 € 100,00 beträgt. Nach diesem Abzug von dem Nettogehalt wird dieses zu ½ geteilt. Der hälftige Betrag ist dann von dem oben berechneten Bedarf abzuziehen.

 

vgl.: Düsseldorfer Tabelle (01.01.2020) www.olg-duesseldorf.nrw.de

 

Einzelschritte zur Berechnung Kindesunterhalt:

 

Der Unterhaltspflichtige hat € 195,00 Ausbildungsunterhalt zu zahlen.